Durch die Bekanntmachung des BMUB vom 01. Juni 2017 und Inkrafttreten vom 09. Juni 2017, wurde die TA Lärm vom 28. August 1998 geändert. Einzige Änderung der TA Lärm ist die Einfügung von urbanen Gebieten in die Ziffer 6.1 "Immissionsrichtwert für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden".